Der Zweck der Interessensgemeinschaft besteht darin, die Bürger aufzuklären und sie in die Lage zu versetzen, sich selbst eine politische Meinung zu bilden. Darüber hinaus steht die gedankliche Weiterentwicklung der Staats- und Gesellschaftsordnung unter dem Gesichtspunkt des zunehmenden Bedürfnisses der Menschen nach Selbstbestimmung und Teilhabe an den öffentlichen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen im Vordergrund.